Ausgewählte Themen aus den Hadithen von Sahih Buchari und Sahih Muslim.
Sahih al-Buchari von Imam Muhammad ibn Ismail al-Buchari (gest. 870). Der korrekte Titel des Werkes lautet Al-Jami as-sahih, „Das umfassende Gesunde“. Dieses Werk ist die erste der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen und genießt im Islam weiterhin höchstes Ansehen. Hinsichtlich der Autorität steht es direkt nach dem Koran.
Aischa berichtete, dass der Prophet seine Eheschließung mit ihr vornahm, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als sie neun Jahre alt war, und dass die Ehe mit ihm insgesamt neun Jahre dauerte.


Nach dem Tod des Propheten wollte Abu Bakr gegen diejenigen vorgehen, die sich weigerten, die Zakat zu zahlen. Der Prophet warnte, dass diejenigen, die die Zakat vernachlässigen, am Tag des Gerichts die Konsequenzen tragen werden, und er betonte die Wichtigkeit der Wohltätigkeit, insbesondere in Zeiten der Not.
Vom Dschihad und Leben des Propheten
Abu Said al-Khudri berichtete: „Es wurde folgende Frage gestellt: „O Gesandter Allahs, wer ist unter allen Menschen der beste?“ Der Gesandte Allahs sagte: „Ein Gläubiger, der unter dem Einsatz seines Lebens und Vermögens auf dem Weg Allahs den Dschihad unternimmt.“


Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte, dass bestimmte Sünden wie Ehebruch, Alkoholkonsum und Diebstahl nicht begangen werden, solange jemand wahrhaft an Allah glaubt. Die Strafe für Alkoholkonsum betrug ursprünglich vierzig Peitschenhiebe, später von Umar auf achtzig erhöht. Wie Aischa festhielt, ist für Diebstahl die Amputation vorgeschrieben.
Der Prophet Mohammed sagte, dass am Tag des Gerichts wird zuerst über das Blutvergießen geurteilt. Al-Miqdad fragte, ob er einen Ungläubigen töten solle, der sich zum Islam bekannte, nachdem er ihm Schaden zugefügt hatte, doch der Prophet wies ihn an, dies nicht zu tun. Das Blut eines Muslims darf nur in bestimmten Fällen vergossen werden, etwa als Vergeltung für Mord oder Ehebruch.


Der Prophet Muhammad sagte, Allah sende sowohl Krankheiten als auch Heilmittel. Frauen begleiteten ihn in Schlachten, um die Soldaten zu versorgen. Zu den erwähnten Heilmethoden gehörten Aderlass, Honig und Kauterisation, wobei die Kauterisation verboten war. Der Prophet bemerkte, dass Schwarzkümmel ein Heilmittel gegen alles außer den Tod sei.
Said berichtete: „Ich hörte den Propheten, sagen: „Demjenigen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem eigenen Vater zuläßt, während er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, wird das Paradies verwehrt.“

Das Sahih Muslim von Imam Muslim ibn al-Haddschadsch (um 820 – 875) ist eine wichtige Hadit-Sammlung. Es gilt nach Sahih al-Buchari als das zuverlässigste Haditbuch und ist eine der sechs kanonischen Hadit-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imam Muhammad ibn Ismail al-Buchari. Das Sahih Muslim „umfasst 7275 Ahadit, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.
Der Prophet sagte: Eine Frau deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde. Einige Leute fragten: O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus? Der Prophet sagte: Indem sie schweigt!


Das Buch der Almosensteuern (Zakah)
Dschabir berichtete: Ein Mann von Banu Uzra versprach seinem Sklaven die Freiheit nach seinem Tod. Als der Gesandte Allahs davon erfuhr, fragte er: Hast du anderes Eigentum außer ihm? Er sagte: Nein! Dann sagte er: Wer kauft ihn (den Sklaven) von mir? Nuaim Ibn Abdullah Al-Adawiy kaufte ihn für achthundert Dirham.
Wir gingen mit dem Gesandten Allahs im Jahr der Abschiedspilgerfahrt hinaus. Wir nahmen den Ihram-Zustand für eine Besuchsfahrt an. Dann sagte der Gesandte Allahs: Wer sein Opfertier mitgebracht hat, der muss die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt mit demselben Ihram unternehmen und sich vom Ihram-Zustand erst befreien, nachdem er die beiden vollzogen hat.


Das Buch des Jihad und der Expeditionen
Ibn Umar berichtete: Der Prophet entsendete einen Kampftrupp nach Nadschd, und ich war mit ihnen. Dort haben sie viele Kamele als Kriegsbeute genommen. Der Anteil waren zwölf oder elf Kamele. Dazu wurde jedem ein zusätzliches Kamel gegeben.
Gabir berichtete; Am Tag der Hudaibiya waren wir 1400 Personen und wir haben dem Propheten den Treueid geleistet, während Umar unter dem Baum- und es war eine Akazie- die Hand darauf gab. Wir haben ihm den Treueid darauf geleistet, dass wir nicht fliehen. Ihm haben wir aber den Treueid auf den Tod nicht geleistet.


Abu Bakra berichtete: Der Prophet sagte: Es gibt zwei Monate, mit denen zwei Feste verbunden sind. Diese Monate sollen nie als unvollständige Monate angesehen werden, auch wenn sie 29 Tage lang waren, denn der Lohn jener beiden Monate wird gerechnet, als ob beide Monate vollständig sind. Diese Monate sind Ramadan und Dhu-l-Hidscha.
Der Gesandte Allahs verbot verschiedene Arten von Verkäufen und Transaktionen. Dazu gehörten der Verkauf durch Berühren oder Werfen von Waren sowie das Überbieten eines Bruders nach Abschluss eines Geschäfts. Er verbot auch das Auffangen von Waren auf dem Weg zum Markt und den Handel zwischen Sesshaften und Nomaden.

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