[Sahih al-Buchari, Kapitel 79]
Abū Huraira berichtete, dass der Gesandte sagte: „Derjenige, der Unzucht begeht, begeht diese nicht in dem Augenblick, in dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der Alkohol trinkt, trinkt ihn nicht in dem Augenblick, in dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der Diebstahl begeht, begeht diesen nicht in dem Augenblick, in dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der sich eine Sache widerrechtlich aneignet, wobei die Menschen ihn mißachtend anschauen, begeht diese Tat nicht in dem Augenblick, in dem er an Allah glaubt.“ …
Anas Ibn Malik berichtete: „Die Bestrafung wegen des Alkoholtrinkens wurde von dem Propheten durch Schlagen mit Palmzweigen und Schuhen vollzogen und Abū Bakr vollzog sie mit vierzig Peitschenhieben.“
ʿUqba Ibn Al-Harith berichtete: „An-Nuʿaiman – oder Ibn An-Nuʿaiman – wurde betrunken vorgeführt, und der Prophet ließ die Leute, die sich zu jener Zeit im Hause befanden, ihn schlagen sie schlugen ihn dann, und ich gehörte selbst zu denjenigen, die ihn mit Schuhen schlugen.“
Abū Huraira berichtete: „Ein Mann, der Alkohol trank, wurde dem Propheten vorgeführt, und er sagte: „Schlaget ihn!“ Einige von uns schlugen mit der Hand, andere mit dem eigenen Schuh oder mit dem eigenen Kleidungsstück. Als er wegging sagten einige Leute: „Allah möge dich mit deiner Schande im Stich lassen!“ Der Prophet aber sagte: „Ihr dürft das nicht sagen, damit ihr Satan nicht gegen ihn helft!“
As-Saʿib Ibn Yazid berichtete: „Uns wurde gewöhnlich zu Lebzeiten des Gesandten und zur Amtszeit von Abū Bakr und zu Beginn der Amtszeit im Kalifat von ʿUmar, derjenige gebracht, der Alkohol getrunken hatte, und wir machten uns an ihn, schlugen ihn mit unseren Händen, Schuhen und Kleidungsstücken. Aber gegen Ende der Amtszeit von ʿUmar, ließ er in einem solchen Fall mit vierzig Peitschenhieben bestrafen. Als aber die Leute immer unbändiger wurden und sich frevelhafter benahmen, bestrafte er sie mit achtzig Peitschenhieben.“
Abū Huraira berichtete, dass der Prophet sagte: „Allah verfluche den Dieb: er stiehlt das Ei, worauf seine Hand abgeschnitten wird dann stiehlt er das Seil, worauf seine (andere) Hand abgeschnitten wird!“
Aischa berichtete: „Die Leute des Stammes Quraisch waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Mahzum, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: „Wer kann mit dem Gesandten für sie sprechen?“ Einige sagten: „Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allahs?“ Da sprach Usama mit dem Gesandten der ihm sagte: „Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht?“
Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: „O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads gestohlen hätte, so würde Muhammad ihre Hand abschneiden.“
ʿAʾischa berichtete, dass der Prophet sagte: „Die Strafe des Handabschneidens wird vollzogen, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar und aufwärts ausmacht.“
ʿAʾischa berichtete, dass der Prophet sagte: „Der Dieb wird mit dem Handabschneiden bestraft, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar ausmacht.“
ʿAʾischa berichtete, dass der Prophet sagte: „Die Strafe des Handabschneidens wird vollzogen, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar und aufwärts ausmacht.“
ʿAʾischa berichtete: „Der Prophet bestrafte eine Frau mit dem Handabschneiden sie pflegte danach mich aufzusuchen, und ich trug ihr Anliegen dem Propheten vor. Sie hatte ihre Tat bereut und ihre Reue mit gutem Willen durchgesetzt.“
ʿUbada Ibn As-Samit berichtete: „Ich leistete dem Gesandten den Treueschwur, während eine Schar zugegen war, und er sagte: „Ich nehme euren Treueschwur mit der Bedingung an, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt noch stehlt noch eure Kinder tötet noch Schändlichkeiten durch eure Hände und Beine begeht, und daß ihr euch mir gegenüber im guten Sinne nicht ungehorsam verhaltet.
Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten, und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne und Reinigung. Begeht jemand aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.““
ʿAlī – nachdem er am Freitag für eine Frau die Strafe der Steinigung vollzogen hatte – sagte: „Ich habe sie nach der Sunnah des Gesandten mit der Steinigung bestraft.“
Asch-Schaibanyy berichtete: „Ich stellte ʿAbdallāh Ibn Abi Aufa folgende Frage: „Hat der Gesandte die Steinigungsstrafe angewendet?“ Und er entgegnete: „Ja!“ Ich fragte ihn weiter: „War das vor der Offenbarung der Surah An-Nur (Nr. 24) oder danach?“ Er sagte: „Ich kann mich nicht erinnern!“
Jabir Ibn ʿAbdallāh Al-Ansaryy berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Gesandten und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hatte, und leistete dafür viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlaßte der Gesandte seine Bestrafung durch Steinigung. Dieser Mann war verheiratet.“
Abū Huraira berichtete: „Ein Mann kam zum Gesandten während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: „O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht!“ Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Als der Mann aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet zu sich näher kommen und fragte ihn: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn weiter: „Bist du verheiratet?“ Der Mann antwortete: „Ja!“ Darauf sagte der Prophet: „Nehmet ihn dann und steinigt ihn!“
Ibn Umar berichtete: „Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten. Der Prophet sagte zu den Juden: „Was findet ihr in eurer Schrift?“ Die Juden sagten: „Unsere Rabbiner bestimmten neulich, dass dafür das Gesicht geschwärzt und lächerliche Kleidung angezogen werden sollen.“ Darauf sagte ʿAbdallāh Ibn Salam: „O Gesandter Allahs, laß sie die Thora vorlegen!“
Sie brachten dann die Thora und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte Ibn Salam zu ihm: „Hebe deine Hand ab!“ Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte ihre Abführung, und die beiden wurden am Vorplatz der Moschee gesteinigt. Ich sah dann, wie sich der Jude über sie beugte (um sie vor den Steinen zu schützen)!“
Jabir berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Propheten und gestand vor ihm, dass er Unzucht begangen hatte. Der Prophet wandte sich von ihm ab und als der Mann viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst geleistet hatte, sagte der Prophet: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn weiter: „Bist du verheiratet?“ Und der Mann sagte: „Ja!“
Darauf veranlaßte der Prophet seine Bestrafung, und er wurde daraufhin im Gebetssaal gesteinigt. Als er durch die Steine verletzt wurde, entfloh er er wurde doch eingeholt, wo er weiter gesteinigt wurde bis er starb. Der Prophet sprach dann Gutes über ihn und verrichtete für ihn das Totengebet.“
Anas Ibn Malik berichtete: „Ich befand mich beim Propheten als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Strafe für mich!“ Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten. Als der Prophet das Gebet beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Bestimmung des Buches Allahs für mich!“ Der Prophet sagte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann sagte: „Doch.“ Der Prophet sagte: „Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.““
ʿUmar sagte: „Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: „Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.“ Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.“ *Sufyan fügte hinzu: „Ich behielt noch den Satz: „Wahrlich, der Gesandte bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung angewendet.“
Zaid Ibn Chalid A?-Dschuhanyy berichtete: „Ich hörte den Propheten als er die Strafe gegen denjenigen verhing, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, dass dieser einhundert Peitschenhiebe* bekam und aus der Gemeinde für ein Jahr verbannt wurde. Und ʿUrwah Ibn Az-Zubair berichtete, dass ʿUmar Ibn Al-Chattab mit der Verbannung aus der Gemeinde bestrafte, und diese blieb als Sunnah in Anwendung.“
Abū Huraira berichtete: „Der Gesandte erließ gegen denjenigen, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, das Urteil, dass er aus der Gemeinde verbannt wurde und die Strafe (durch Peitschenhiebe) erhielt.“
Abū Burada berichtete, dass der Prophet folgendes zu sagen pflegte: „Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde.“