Schlagwort: Kampf

  • Die Blutschuld (Diyya)

    Die Blutschuld (Diyya)

    [Sahih al-Buchari, Kapitel 80]

    Ibn ʿUmar berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“

    ʿAbd Allāh Ibn Masʿūd berichtete, dass der Prophet sagte: „Das erste, über das zwischen den Menschen gerichtet werden wird, ist das Blutvergießen!“

    Al-Miqdad Ibn ʿAmr Al-Kindyy, Verbündeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten in der Schlacht von Badr gekämpft hatte, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungläubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte anschließend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und rief: „Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!“ Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?“

    Der Gesandte Allahs sagte: „Bringe ihn nicht um!“ Ich erwiderte: „O Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden Hände von meinem Leib abgetrennt und anschließend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich ihn nun umbringen?“ Der Prophet sagte: „Nein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein Wort sprach, das er von sich gab.“

    Ibn ʿAbbas fügte hinzu: „Der Prophet sagte zu Al-Miqdad: „Wenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungläubigen lebte und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!“

    ʿAbd Allāh berichtete, dass der Prophet sagte: „Kein Mensch wird ungerechterweise getötet, ohne dass ein Teil der Verantwortung für das Verbrechen dem ersten Sohn Adams auferlegt wird.!“

    ʿAbd Allāh Ibn ʿUmar berichtete, dass der Prophet sagte: „Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!“

    Dscharir berichtete: „Der Prophet sagte zu mir während der Abschiedspilgerfahrt (Higgat al-wadāʿ): „Lass die Menschen aufmerksam hören: „Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!““

    Usama Ibn Zaid Ibn Haritha berichtete: „Der Gesandte Allahs entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort Al-Hurqa in der Gegend von Dschuhaina. Dort überfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschließend mit Hilfe eines Mannes von den Al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten, sagte er: „lā ilāha illa llāh „.

    Während sich der Mann von den Al-Ansar zurückhielt und von ihm abließ, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so daß er starb. Als wir beim Propheten ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: „Du Usama! Hast du ihn umgebracht, nachdem er „lā ilāha illa llāh “ gesagt hatte?“ Ich entgegnete: „O Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!“ Der Prophet sagte abermals: „Hast du ihn umgebracht, nachdem er „lā ilāha illa llāh “ gesagt hatte?“ Er wiederholte diesen Satz mehrmals, bis ich mir wünschte, ich wäre vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.“

    ʿAbd Allāh Ibn berichtete, dass der Prophet sagte: „Wer eine Waffe gegen uns richtet, der gehört nicht zu uns!“

    ʿAbd Allāh berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es keinen wahren Ilāh außer Allāh allein gibt darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft löst.“